Rayveon Publishing
Umgang mit künstlicher Intelligenz
Stand: 1. August 2026
1. Unterstützender Einsatz
Rayveon Publishing setzt bei der Entwicklung und Pflege dieser Landingpage digitale und KI-gestützte Werkzeuge unterstützend ein. Sie helfen bei der Strukturierung von Entwürfen, bei sprachlichen Überarbeitungen, bei technischen Arbeiten und bei der visuellen Konzeption.
Über Aussage, Ton und Veröffentlichung entscheidet der Inhaber der Website. KI-Systeme veröffentlichen keine Inhalte selbstständig.
2. Redaktionelle Kontrolle und Verantwortung
Texte werden vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich geprüft und bearbeitet. Bei Sachinformationen werden die zugrunde gelegten Quellen kontrolliert. Die Freigabe sowie die redaktionelle und rechtliche Verantwortung liegen bei Dr. Wolfgang Westermann als Inhaber der Website.
Eine bloße sprachliche oder technische Unterstützung durch ein KI-System ersetzt diese Prüfung nicht.
3. Bilder und grafische Inhalte
Fotorealistische KI-Bilder werden sichtbar gekennzeichnet, wenn sie als Aufnahme eines realen Ortes, einer realen Person oder eines tatsächlichen Ereignisses missverstanden werden könnten.
Das auf dieser Landingpage gezeigte Laborbild ist eine KI-generierte fiktionale Visualisierung aus der Welt des Romans. Es dokumentiert weder einen konkreten Ort noch ein reales Ereignis. Das Buchcover und rein grafische Werbemittel sind künstlerische Gestaltungen und nicht als dokumentarische Darstellungen gemeint.
4. Künftige Audio- und Videoinhalte
KI-generierte oder wesentlich mit KI veränderte Audio- und Videoinhalte werden beim ersten Kontakt klar als solche kenntlich gemacht. Bei fiktionalen Szenen wird zusätzlich erläutert, dass es sich um eine Visualisierung zum Roman handelt.
5. Keine Interaktion mit einem KI-Assistenten
Auf dieser Landingpage ist derzeit kein KI-Chatbot und kein KI-Sprachassistent eingebunden. Sollte sich das ändern, wird vor oder zu Beginn der Interaktion eindeutig darauf hingewiesen.
6. Weitere Informationen
Die Transparenzregeln für bestimmte KI-generierte Inhalte ergeben sich aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Ergänzende Hinweise stellt die Europäische Kommission in ihren Leitlinien zu KI-generierten Inhalten bereit.